Flieg mit uns!

Wir fliegen fast das ganze Jahr über in und um Aschaffenburg. Natürlich nur wenn es das Wetter zulässt.
Aber dann möglichst oft, hoch und weit.

Auch wenn wir aufgrund der Nähe unseres Schleppgeländes in Nilkheim zum Rhein-Main-Airport in Frankfurt einer Höhenbeschränkung von 3.500 Fuss oder 1.066m unterliegen, werden doch immer wieder bemerkenswerte Streckenflüge auf den DHV-XC-Server hochgeladen.

Und damit der Schleppbetrieb für unsere Gäste und uns immer sicher und mit "happy landings" endet, müssen wir uns an ein paar Regeln halten.

Alle notwendigen, nützlichen und spannenden Informationen dazu finden sich gleich hier unten im Anschluss.

Gästeregeln

Wer als Gast bei uns fliegen möchte, muss sich zunächst mit den Regeln für den Schleppbetrieb vertraut machen.

Wir benutzen während des Schleppbetriebs LPD-Funkgeräte auf der Frequenz 434,00 MHz. Um Störungen durch andere Funkdienste zu vermeiden, ist eine CTCS-Frequenz von 77 Hz eingestellt. Für diejenigen, die die Frequenzen nicht direkt einstellen können: 434,00 MHz entspricht dem Kanal 38, 77 Hz entspricht der CTCSS Nr. 4.Eine Funkverbindung zwischen Windenfahrer und Pilot ist bei uns Pflicht. Dies gilt auch für Gäste.

Die Flüge werden beim Windenführer registriert und sind bei Verlassen des Geländes bei ihm zu bezahlen.

Wer bei uns zum ersten Mal fliegt, muss eine Haftungsbeschränkungserklärung ausfüllen und  beim Windenführer hinterlegen. Danach erfolgt eine Geländeeinweisung. Es wäre hilfreich, wenn Ihr die Haftungsbeschränkungserklärung bereits ausgefüllt und unterschieben mitbringt. Das spart Zeit und Aufwand.

Für Gastflieger gibt es eine Signal-Gruppe in der wir Schlepptermine und Informationen zu unseren Flugtagen veröffentlichen.
Diese Signal-Gruppe ist unter folgendem Link erreichbar:

Signal Messenger Group für Gastflieger

Je nach Wetterlage findet auch Schleppbetrieb an Wochentagen statt.

Kosten

Tagesmitgliedschaft: 5,00 €

Preis pro Schlepp: 5,00€

Gäste melden sich bei Ankunft beim Windenfahrer an und zahlen nach dem Flug vor dem Verlassen des Schleppgeländes beim Startleiter.


Vereinspiloten zahlen 3,50 € pro Schlepp und bekommen am Jahresende eine Sammelabrechnung.

Schleppregeln

Aufgaben des Startleiters

Der Startleiter repräsentiert das Hausrecht des Albatros Vereins auf dem Schleppgelände und achtet auf die Einhaltung der Genehmigungsauflagen sowie auf die Voraussetzungen für einen geordneten Flugbetrieb auf der Grundlage der Flugbetriebsordnung (FBO).

Flugbetriebsordnung

In der Flugbetriebsordnung ist der Flugbetrieb für alle Teilnehmenden verbindlich geregelt ist. Der Startleiter ist bei Verstößen berechtigt, ein Startverbot zu erteilen.

Bei unbekannten Piloten überprüft der Startleiter Pilotenlizenz, Schleppberechtigung und Haftungsbeschränkungserklärung.

Für jedes Seil wird zum Schleppbeginn eine Zugprobe durchgeführt. Damit es keinen Seilüberwurf gibt, nach der Zugprobe bitte zuerst das geprüfte Seil schleppen.

Bei mehr als sechs startwilligen Piloten wir die Startreihenfolgeregelung angewendet (siehe weiter unten).

Windenführern, die am selben Schlepptag Dienst geleistet haben, soll Vorrang in der Startreihenfolge eingeräumt werden.

In der Regel sind Vereins-Tandempiloten, die zu nicht kommerziellen Zwecken starten an die Startreihenfolge gebunden. Da Tandemschlepps mit der hydraulischen Winde ausschließlich aus Startplatzsicht auf dem linken Seil möglich sind, hat der Startleiter darauf zu achten, dass Tandempiloten bei Einhalten der Startreihenfolge dieses Seil zur Verfügung gestellt werden kann. Der Schlepp von Gasttandempiloten ist nicht vorgesehen.

Startreihenfolge

Regelung für die Startreihenfolge


Kommunikation auf dem Schleppgelände

Wir benutzen während des Schleppbetriebs LPD-Funkgeräte auf der Frequenz 434,00 MHz. Um Störungen durch andere Funkdienste zu vermeiden, ist eine CTCS-Frequenz von 77 Hz eingestellt. Für diejenigen, die die Frequenzen nicht direkt einstellen können: 434,00 MHz entspricht Kanal 38, 77 Hz entspricht der CTCSS Nr. 4. 

Eine Funkverbindung zwischen Windenfahrer und Pilot ist bei uns Pflicht.