Clubabend: Jeden 2. Dienstag im Monat ab 18:30 Uhr im Main-Wirtshaus, Hauptstraße 1, 63814 Mainaschaff

Schleppregeln

Aufgaben des Startleiters

Der Startleiter repräsentiert das Hausrecht des Albatros Vereins auf dem Schleppgelände und achtet auf die Einhaltung der Genehmigungsauflagen sowie auf die Voraussetzungen für einen geordneten Flugbetrieb auf der Grundlage der Flugbetriebsordnung (FBO).

Flugbetriebsordnung

In der Flugbetriebsordnung ist der Flugbetrieb für alle Teilnehmenden verbindlich geregelt ist. Der Startleiter ist bei Verstößen berechtigt, ein Startverbot zu erteilen.

Bei unbekannten Piloten überprüft der Startleiter Pilotenlizenz, Schleppberechtigung und Haftungsbeschränkungserklärung.

Für jedes Seil wird zum Schleppbeginn eine Zugprobe durchgeführt. Damit es keinen Seilüberwurf gibt, nach der Zugprobe bitte zuerst das geprüfte Seil schleppen.

Bei mehr als sechs startwilligen Piloten wir die Startreihenfolgeregelung angewendet (siehe weiter unten).

Windenführern, die am selben Schlepptag Dienst geleistet haben, soll Vorrang in der Startreihenfolge eingeräumt werden.

In der Regel sind Vereins-Tandempiloten, die zu nicht kommerziellen Zwecken starten an die Startreihenfolge gebunden. Da Tandemschlepps mit der hydraulischen Winde ausschließlich aus Startplatzsicht auf dem linken Seil möglich sind, hat der Startleiter darauf zu achten, dass Tandempiloten bei Einhalten der Startreihenfolge dieses Seil zur Verfügung gestellt werden kann. Der Schlepp von Gasttandempiloten ist nicht vorgesehen.

Startreihenfolge

Regelung für die Startreihenfolge

Kommunikation auf dem Schleppgelände

Wir benutzen während des Schleppbetriebs LPD-Funkgeräte auf der Frequenz 434,00 MHz. Um Störungen durch andere Funkdienste zu vermeiden, ist eine CTCS-Frequenz von 77 Hz eingestellt. Für diejenigen, die die Frequenzen nicht direkt einstellen können: 434,00 MHz entspricht Kanal 38, 77 Hz entspricht der CTCSS Nr. 4. 

Eine Funkverbindung zwischen Windenfahrer und Pilot ist bei uns Pflicht.